Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bodywork.s GmbH:
1. VERTRAG
1.1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages durch die Unterschrift der Vertragspartner zustande.
1.2. Leistungsumfang
Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet.
1.3. Zusätzliche Leistungen
Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden.
Das Mitglied ist in der Pflicht, die vertraglich vereinbarten Zusatzleistungen, wie Personal Trainings und Physiotherapeutische Behandlungen selbstständig zu terminieren. Ein Aufsummieren und Nachholen nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Lediglich in Ausnahmefällen und aus Kulanz des Studios kann ein Termin aus maximal 1 vorangegangen Monat nachgeholt bzw. aus dem aktuellen in den kommenden Monat geschoben werden, falls es nachweislich nicht möglich war, einen entsprechenden Termin zu finden.
Werden Termine nicht rechtzeitig – mindestens 24 Stunden zuvor– abgesagt oder unentschuldigt versäumt, verfällt der Anspruch des Mitglieds auf die Leistung.
1.4. Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.
2. ZUTRITTSMEDIUM
2.1. Zugangsberechtigung zum Studio
Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Mitgliedskarte oder Mitgliedsarmband), welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht.
2.2. Erstausstellungsgebühr
Die erstmalige Ausstellung des Zutrittsmediums ist im Rahmen der medizinischen Eingangstestung inkludiert.
2.3.Umgang mit dem Zutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt.
2.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2.5. Neuausstellung des Zutrittsmediums
Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 20,00 EUR fällig. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2.6. Bargeldlose Zahlung mit dem Zutrittsmedium
Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen einzuführen, die das Studio zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen anbietet. Macht das Studio von dieser Möglichkeit Gebrauch, können angebotene Produkte und Zusatzleistungen vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Das Studio kann den Höchstbetrag des Guthabens, die Höhe der einzelnen Aufladungen sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten festlegen. Während der Laufzeit des Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf sein Girokonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht.
Ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben auf dem Zutrittsmedium wird auf das Girokonto des Mitglieds zurückgebucht, es sei denn, es bestehen zu diesem Zeitpunkt Zahlungsrückstände aus dem Vertragsverhältnis. In diesem Fall ist das Studio berechtigt, das Restguthaben im Wege der Aufrechnung zu vereinnahmen.
3. STUDIONUTZUNG
3.1. Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
3.2. Nutzung der Spinde
Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.
3.3. Nutzung von Kundenparkplätzen
Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, Parkkarten herauszugeben, die vom Mitglied kenntlich im Fahrzeug auszulegen sind. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio sowie bei fehlender Auslage einer Parkkarte im PKW, ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt.
4. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
4.1. Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
4.2. Verletzung von Verhaltenspflichten
Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen.
Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.
4.3. Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
5. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag sowie die Pauschalen für die Erstausstellung des Zutrittsmediums sowie für Verwaltungs- und Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung.
Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird, dass der Mitgliedsbeitrag als Einmalzahlung im Voraus zu erbringen ist, sind die Beiträge binnen einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsunterzeichnung an das Studio zu leisten. Ist keine Einmalzahlung vereinbart, ist das Mitglied berechtigt, den Mitgliedsbeitrag in zwölf gleichen monatlichen Raten an das Studio zu erbringen. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus am Monatsersten oder am 15. Tag für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) zu zahlen.
Die Gebühr für das Zutrittsmedium sowie die Verwaltungspauschale sind in einem solchen Fall zugleich mit der ersten Beitragszahlung an das Studio zu erbringen.
5.2. Kosten bei Rückbuchungen
Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.
Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.
5.3. Zahlungsverzug
Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrechten Gebrauch zu machen.
Weiterhin hat das Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.
5.4 Gesamtfälligkeit
Wurde eine ratierliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags vereinbart (Ziffer 5.1.) und gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Beitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem Grund, insbesondere entsprechend Ziffer 4.2., 6.4. sowie 7.2. 5.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot.
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
5.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
6. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, STILLLEGUNG
6.1. Erstlaufzeit
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied ein vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wird.
Die Laufzeit hängt von der gewählten Mitgliedschaft ab. Spezielle Aktionsangebote können hierbei von der klassischen Laufzeit abweichen. Die Modalitäten sind im entsprechenden Vertragsdokument zu finden.
6.2. Vertragsverlängerung
Wird der Mitgliedsvertrag nicht von dem Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat vor dem Beendigungszeitraum gekündigt, verlängert sich der Vertrag um 1 Monat.
6.3. Weitere Vertragsverlängerung
Im Falle einer Verlängerung des Vertrags nach Ablauf der Erstlaufzeit (Ziffer 6.2.) kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von mindestens 1 Monat zum Ende des Verlängerungszeitraums von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. Unterbleibt eine Kündigung zum Ablauf einer Verlängerungszeit, verlängert sich der Mitgliedsvertrag jeweils um 1 Monat, wobei stets eine Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat für beide Vertragspartner gilt.
6.4. Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes, das dem Mitglied eine andauernde Sportunfähigkeit bescheinigt.
6.5. Stilllegung der Mitgliedschaft
Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.
Jede Absprache über eine Stilllegung bedarf der Schriftform. Persönliche Urlaubsreisen gelten grundsätzlich nicht als Berechtigung für eine Stilllegung.
6.6. Form
Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Textform mit Originalunterschrift zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Eingangs im Studio.
Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als eingegangen.
7. VERBOTENE SUBSTANZEN IM STUDIO
7.1. Verbotene Substanzen
Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), untersagt.
In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Besteht ein wichtiger Grund für das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels, welches nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dient, ist das Mitglied verpflichtet, das Arzneimittel bei Betreten des Studios am Empfang in Verwahrung zu geben.
7.2. Folgen eines Verstoßes
Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, d.h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene Substanzen im Studio oder gibt solche an Dritte weiter, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 250,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf.
Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
9. DATENSCHUTZ
9.1. Datenspeicherung
Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten.
Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst.
9.2.Videoüberwachung
Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Änderungen dieser AGB
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
10.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
10.3. Teilnahme an Streitschlichtung
Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.
Haftungsausschluss:
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